Strafen für unterlassene Mitteilung von Daten
Sanktionen bei unterlassener oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer Ämter sowie von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsfunktionen.
Sanktionsmaßnahmen zulasten der verantwortlichen Person – trifft auf die Schulen nicht zu.