Strafen für unterlassene Mitteilung von Daten

Sanktionen bei unterlassener oder unvollständiger Übermittlung der Daten durch Inhaber politischer Ämter sowie von Verwaltungs-, Leitungs- oder Regierungsfunktionen.

Sanktionsmaßnahmen zulasten der verantwortlichen Person – trifft auf die Schulen nicht zu.