BESCHLUSS DES SCHULRATES NR. 04 vom 26.04.2023

  • Bei Ausgaben bzw. Beiträgen ist nach Bewertung der wirtschaftlich-sozialen Situation eine Ermäßigung von 100 % bzw. eine Befreiung zulässig. Die daraus folgende Differenz wird ausschließlich dem Schulhaushalt angelastet.
  • Die Eltern können ein Ansuchen zur Befreiung von Schülerbeiträgen unter Angabe des ISEE-Wertes stellen. Unter einem ISEE-Wert von 25.000 Euro gewährt die Direktion Befreiungen zu 100 %. Durch Stichproben können die Eigenerklärungen geprüft und somit die entsprechenden ISEE-Erklärungen eingeholt werden.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit starken Beeinträchtigungen in der Mittelschule wird der allgemeine Schülerbeitrag reduziert, da diese nur begrenzt am Werk- und Kunstunterricht teilnehmen können.
  • Bei kostenintensiveren Tätigkeiten bzw. Lehrfahrten, für welche Beiträge getrennt eingehoben werden, wird der eingehobene Schülerbeitrag bei einer Nichtteilnahme aufgrund von schwerwiegenden Gründen z. B. Krankheit, aufgrund eines schriftlichen Ansuchens mit entsprechender Dokumentation im Ermessen des Direktors zurückerstattet.